Sie sind hier:  Die Förderungen  
Startseite
Unser Unternehmen
Freie Objekte
Projekte in Bau
Wohnungsbewerbung
Die Förderungen
So finden Sie uns
Kontakte
Impressum
FAQ
 
 
 


Förderungen

Förderungen

Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen:

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, welche zur Abdeckung
des Wohnungsaufwandes einer Wohnung gewährt wird,
deren Errichtung mit Hilfe von Wohnbauförderungsmitteln gefördert wurde.
Bei der Berechnung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes
wird die Bruttomiete ohne Betriebs- und Heizkosten,
ohne Verwaltungskosten und ohne Kosten für die Garage berücksichtigt.

Wer wird unterstützt:

Der Mieter einer Mietwohnung, der Eigentümer oder Wohnungseigentumsbewerber
einer Eigentumswohnung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Der Wohnbeihilfenwerber muß die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses dauernd bewohnen.

Die Wohnungsaufwandsbelastung muß unzumutbar sein.
Der Wohnbeihilfenwerber muß österreichischer Staatsbürger oder "EU-Bürger" sein.
Die Bewilligung einer Wohnbeihilfe erfolgt ab dem Zeitpunkt derAntragstellung für
die Dauer eines Jahres.
Für einen Zeitraum von längstens sechs Monaten vor dem Einlangen des Ansuchens
kann rückwirkend Wohnbeihilfe gewährt werden.
Die Rückzahlung des Förderungsdarlehens, eines Konversionsdarlehens oder
eines bezuschußten Hypothekardarlehens muß bereits eingesetzt haben.
Sonstige Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes auf die der Wohnbeihilfenwerber einen Rechtsanspruch besitzt (z.B.Mietzinsbeihilfe nach dem Einkommensteuergesetz oder Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz) verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe.
Von Familien, bei denen ein erheblich behindertes Kind im Sinne des § 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967
im gemeinsamen Haushalt wohnt, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Von Personen, die im Beruf stehen und deren Erwerbsfähigkeit
zu mindestens 60% gemindert ist, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig:

Von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben.

Vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen.

Von der angemessenen Wohnnutzfläche max. 50 m2 für die erste Person max. 20 m2 für jede weitere Person.

Vom anrechenbaren Wohnungsaufwand. Die Höchstgrenze beträgt 36,- S pro m2 Nutzfläche.

Bei Miet- und Eigentumswohnungen ist der anrechenbare Wohnungsaufwand jener Betrag, der monatlich von Hauptmietern, Wohnungseigentümern oder Wohnungseigentumsbewerbern zu entrichten ist.

Dieser Betrag vermindert sich um die Betriebskosten.

Im Betrag enthalten sind aber: Mehrwertsteuer, Verzinsung der Grundkosten, Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge.

Auch die Kategoriemiete wird durch die Wohnbeihilfe abgestützt.

Wie hoch ist die Wohnbeihilfe:

Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand.
Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt ein Zwölftel des jährlichen Haushaltseinkommens (Einkommen des vergangenen Kalenderjahres)
abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens.

Welche Unterlagen werden benötigt:

Einkommensnachweis(e) des letzten Kalenderjahres aller in der gemeinsamen Wohnung lebenden Personen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
Nachweis des zuständigen Gemeindeamtes bzw. Magistrates über Personenanzahl
Wohnungsaufwandsbestätigung.

Ansuchen um Förderungen:

Ansuchen um Förderungen Ansuchen um Förderungsgelder sind bei der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, 4010 Linz, Harrachstraße 16a, mittels Formblätter zu stellen.
Eine rasche Erledigung des Ansuchens ist nur dann gewährleistet, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigeschlossen sind.
Entsprechende Formblätter sind in der Druckerei Feichtinger Jos. Erben Ges.m.b.H., 4010 Linz, Promenade 25 (Telefon 0732/773128), oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Abteilung Wohnbauförderung erhältlich.

Alle durch das O.ö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 veranlaßten Eingaben und Schriften sind von Stempel- und Rechtsgebühren befreit.

Kundendienststunden:
Täglich Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefon: 0732/7720-4143 oder 0732/7720-4144 Fax: 0732/7720 - 4395
E-mail: wo.post@ooe.gv.at


Zu den Förderungen des Landes OÖ